Offenlegung

Offenlegungsverordnung der EU 2019/2088 (SFDR: sustainable finance disclosure regulation)

Die vorliegende Offenlegung gilt für die Alexander Putz Anlageberatungsgesellschaft mbH („alexanders“) in ihrer Rolle sowohl als Finanzmarktteilnehmer als auch in der Rolle als Finanzberater im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 („Offenlegungs-Verordnung“ oder „SFDR“).

Nachhaltigkeitsrisiken werden wie folgt definiert: „Ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte.“

alexanders beobachtet tatsächliche oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Anlageberatungstätigkeit sowie auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage sowie auf die Reputation des Unternehmens laufend im Rahmen seiner üblichen Risikomanagementstrategie und kann im Bedarfsfall zeitnah auf eintretende Risiken reagieren.

alexanders erkennt derzeit weder potenziell negative Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Anlageberatungstätigkeit noch auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage sowie auf die Reputation des Unternehmens.

Keine Berücksichtigung negativer Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

alexanders geht in seiner Rolle als Finanzberater aktiv mit dem Thema Nachhaltigkeit sowie deren Risiken um und bezieht diesen Themenkomplex in den Beratungsprozess mit ein. Es wird gezielt die Nachhaltigkeitspräferenz der Kundin bzw. des Kunden abgefragt. Wenngleich sich alexanders in seiner Geschäftstätigkeit den allgemeinen in der SFDR beschriebenen Werten verbunden fühlt, werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in der Anlageberatung in Anbetracht der Art und des Umfangs seiner Tätigkeiten sowie der Arten der Finanzprodukte, die Gegenstand der Beratung sind, im strengen Sinn der Disclosure-Verordnung nicht einbezogen, da die dazu notwendigen Finanzprodukte, welche die Bestimmungen der SFDR hinsichtlich offenzulegenden Informationen vollinhaltlich erfüllen, nur eingeschränkt zur Verfügung stehen und es alexanders daher nicht möglich ist, die negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Zuge der Anlageberatung im strengen Sinne der SFDR zu berücksichtigen.

Im Rahmen der Vergütungspolitik von alexanders werden die Leistungen der für alexanders tätigen Personen bewertet und dabei sowohl qualitative als auch quantitative Leistungsziele in einer mehrjährigen Betrachtungsweise berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken haben keine Auswirkung – es werden also weder Anreize zum Eingehen von übermäßigen Nachhaltigkeitsrisiken gesetzt noch zum Bevor- oder Benachteiligen von Finanzprodukten, die nachhaltigkeitsnachteilige Investitionen bewerben (gem. Artikel 8 SFDR) oder anstreben (gem. Artikel 9 SFDR).

Alexander Putz Anlageberatungsgesellschaft mbH I A-1010 Wien, Kärnterring 5-7/ 7. Stock I T: +43 1 375 0158 I E: invest@alexanders.at I alexanders.at I Firmenbuch FN 571985f | Handelsgericht Wien | UID ATU77672608 | Aufsichtsbehörde Finanzmarktaufsicht I Alleiniger Geschäftsführer: Alexander Putz

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